Wie man eine angemessene Abfindung berechnen kann
Eine Abfindung ist eine allgemein übliche Entschädigung, wie sie bei Beendigungen von Vertragsverhältnissen gezahlt werden. Zu diesen Verträgen zählen Miet- und Pachtverträge, ebenso wie Dienst- und Arbeitsverhältnisse. Abfindungszahlungen sind bis auf ein paar Ausnahmen gesetzlich nicht geregelt. Dafür gibt es die Vergleichsverhandlungen, die im Anschluss einer Vertragskündigung für beide Parteien stattfinden. Diese Abfindungsvergleiche werden meist abgehalten, um einen möglichen Kündigungsschutzprozess zu verhindern. Dies gilt hauptsächlich für Beschäftigungsverhältnisse. Eine Abfindung wird vom Arbeitgeber einmalig gezahlt, um den Verdienstausfall des Betroffenen zu entschädigen.
Die Höhe einer Abfindung ist ebenso wie das Anrecht darauf nicht gesetzlich geregelt. Dennoch gibt es bestimmte Kriterien, nach denen man die Abfindung berechnen kann. Zu diesen zählen das Alter des Gekündigten, die Dauer des Vertragsverhältnisses und die Marktchancen des Betroffenen. Ausgangspunkt für die Verhandlungen ist eine übliche Rechnung, nach der die Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern mal den Jahren der Betriebszugehörigkeit berechnet wird. Diese so ermittelte Zahlungshöhe kann niedriger ausfallen, wenn der Mitarbeiter noch sehr jung ist und demzufolge noch gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat und/oder das Vertragsverhältnis nur kurze Zeit angedauert hat. Eine höhere Zahlung kann der Betroffene fordern, wenn die Kriterien in die entgegengesetzte Richtung weisen. Also, wenn der Arbeitnehmer älter ist und das Dienstverhältnis längere Zeit gedauert hat.
Dies soll nun an einem Beispiel erklärt werden. Nehmen wir einen Mann von 55 Jahren, der 20 Jahre im selben Unternehmen gearbeitet hat. Er hat monatlich einen Bruttoverdienst von 2.500 Euro erhalten. Die Abfindung berechnet sich folgendermaßen: 1.250 Euro x 20 Jahre = 25.000 Euro brutto. Nun kann der Arbeitnehmer diesen Betrag nehmen oder eine höhere Zahlung fordern, da er mit 55 Jahren keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr hat und das Arbeitsverhältnis lange Zeit bestand. In dieser Situation kann man mitunter auf eine Abfindung von 50.000 Euro kommen. Eine Mitarbeiterin, die im selben Betrieb gearbeitet hat, aber nur 35 Jahre alt ist und deren Dienstverhältnis nur 5 Jahre dauerte, kommt auf eine Ausgangssumme von 6.250 Euro brutto. Im Normalfall wird diese in einer Vergleichsverhandlung weiter herabgesetzt, da sie eher einen Job bekommt als ihr Kollege und das Arbeitsverhältnis nicht lange andauerte. Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
