Rechtsberatung kostenlos

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Rechtsanwälte und Juristen die eine Zulassung nach dem gültigen Rechtsberatungsgesetz haben, dürfen in Deutschland eine kostenlose Rechtsberatung durchführen. Diese kann von bedürftigen Personen in Anspruch genommen werden, die ein sehr geringes monatliches Einkommen haben. Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit, die Beratungskosten eines Rechtsanwaltes mit einem Bewilligungsschein für Prozesskostenhilfe abzudecken. Dieser wird allerdings nur ausgestellt, wenn der Ratsuchende keine Rechtsschutzversicherung vorweisen kann, die die anfallenden Kosten übernehmen könnte. Ein Bewilligungsschein für Prozesskostenhilfe muss bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden, und in dem Antragsformular müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller zur Familie gehörenden Mitglieder nachgewiesen werden. Dazu sind die letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder ein gültiger Einkommenssteuerbescheid vollkommen ausreichend.

In einigen Bundesländern, in denen die Amtsgerichte einen Bewilligungsschein für Prozesskostenhilfe nicht mehr ausstellen, wird von zugelassenen Rechtsanwälten und Juristen offiziell eine kostenlose Rechtsberatung angeboten. Das ist zum Beispiel in Hamburg oder Berlin der Fall. Ratsuchende, die sehr spezielle rechtliche Probleme haben, können sich mit diesen auch an die örtlich zuständigen Mieterschutzverbände, Verbraucherschutzverbände, Gewerkschaften oder Innungen wenden. Allerdings sind diese kostenlosen Beratungen fast immer an eine bestehende Mitgliedschaft geknüpft.

Eine kostenlose Rechtsberatung wird oftmals auch im Internet angeboten. Per Mail oder durch das Ausfüllen von diversen Fragebögen soll das rechtliche Problem geklärt werden. Diese Form der Rechtsberatung sollte vom Ratsuchenden immer kritisch betrachtet werden, denn Klärungen wie bei einem persönlichen Gespräch sind auf diesem Weg nicht möglich. Grundsätzlich unterliegt jeder Rechtsanwalt und Jurist auch der Schweigepflicht und kann für falsche Informationen nicht oder nur sehr schwer zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Weg ist nur zur Klärung von allgemeinen Fragen, wie bestehenden Kündigungsfristen, zu empfehlen. Bildquelle : © Benjamin Thorn / pixelio.de

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